Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung des Dienstes Celium: Interessensbekundung auf celium.ch, Beitritt zu einer von Celium vertretenen Lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) und Mitgliederbereich. Für LEG-Mitglieder ergänzen sie die Beteiligungsvereinbarung für die Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (anonymisierte Mustervereinbarung, PDF auf Französisch, mit Tarifanhang) und die Datenschutzerklärung.
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln die Nutzung des Dienstes Celium, der von der Romandia Labs Sàrl, Chemin du Pré 3, 1264 St-Cergue, UID CHE-141.553.969, eingetragen im Handelsregister des Kantons Waadt (nachfolgend «Celium»), betrieben wird. Sie gelten für alle Personen, die auf celium.ch ihr Interesse an einer Lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) bekunden, einer von Celium vertretenen LEG beitreten oder den Mitgliederbereich nutzen.
1.2 Für Mitglieder einer LEG ergänzen die AGB die Beteiligungsvereinbarung für die Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (nachfolgend «die Vereinbarung»). Bei Widersprüchen gelten die Dokumente in folgender Reihenfolge: die besonderen Bedingungen des Mitglieds, die Vereinbarung, der Tarifanhang, diese AGB, die Datenschutzerklärung.
1.3 Eine anonymisierte Mustervereinbarung, der Tarifanhang, diese AGB und die Datenschutzerklärung sind auf celium.ch veröffentlicht.
2. Der Dienst Celium
2.1 Celium betreibt LEG im Sinne der Art. 17d und 17e des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) im Auftrag ihrer Mitglieder: Meldungen an den Verteilnetzbetreiber (VNB) und Austausch mit ihm, Empfang und Prüfung der Messdaten, Berechnung der Zuteilung des geteilten Stroms, Abrechnungen, Rechnungsstellung, Inkasso, Auszahlungen an die Produzenten, Mitgliederbereich in Französisch, Deutsch und Englisch sowie Support per E-Mail.
2.2 Celium ist weder Stromlieferant noch Netzbetreiber noch Installateur. Celium misst den Strom nicht, garantiert dessen Lieferung nicht und tritt nicht an die Stelle der individuellen Verträge, die jedes Mitglied mit seinem VNB oder seinem Lieferanten behält.
2.3 Der genaue Inhalt des Celium für eine bestimmte LEG erteilten Auftrags ist in der Vereinbarung festgelegt.
3. Interessensbekundung und Einladung
3.1 Eine auf celium.ch eingereichte Interessensbekundung (Kontaktdaten, Adresse, vorgesehene Rolle, für die Prüfung nützliche Angaben) ist für die einreichende Person unverbindlich, erstellt kein Konto und schliesst keine Vereinbarung ab. Die angegebenen Daten werden gemäss der Datenschutzerklärung ausschliesslich dazu bearbeitet, zu prüfen, ob einer LEG beigetreten oder eine LEG gegründet werden kann, und die Person auf dem Laufenden zu halten.
3.2 Die von Celium durchgeführte Machbarkeitsprüfung ist kostenlos und unverbindlich. Ist eine LEG möglich oder verfügbar, sendet Celium der Kandidatin oder dem Kandidaten eine Einladung, die die LEG, die Rolle, die Preisberechnungsmethode, das geplante Startdatum und Celium als Vertreterin vorstellt. Die Einladung ist ab Versand 30 Tage gültig; danach kann bei Celium eine neue Einladung angefordert werden. Es steht der eingeladenen Person frei, ihr nicht zu folgen.
3.3 Der Beitritt zu einer LEG erfolgt über die Aktion «Meiner LEG beitreten» gemäss Art. 17 der Vereinbarung. Die Einladung weist Kandidatinnen und Kandidaten mit einem Stromliefervertrag im freien Markt darauf hin, dass sie diesen Vertrag vor dem Beitritt bei ihrem Lieferanten anpassen oder die Zurückstellung ihrer Aufnahme verlangen müssen (Art. 3.7 der Vereinbarung).
4. Konto und Mitgliederbereich
4.1 Das Celium-Konto wird beim Beitritt zu einer LEG automatisch erstellt; es ist kein separater Schritt. Ein Konto kann mehrere Messpunkte desselben Mitglieds umfassen.
4.2 Der Zugang zum Mitgliederbereich erfolgt über einen einmalig verwendbaren Anmeldelink, der an die E-Mail-Adresse des Mitglieds gesendet wird, ohne Passwort. Das Mitglied schützt den Zugang zu seinem Postfach, gibt seine Anmeldelinks nicht weiter und meldet Celium unverzüglich jede missbräuchliche Nutzung oder jeden Verlust der Kontrolle über seine E-Mail-Adresse.
4.3 Der Mitgliederbereich bietet Zugang zu den Produktions- und Verbrauchsdaten, zum geteilten Strom, zu den Abrechnungen und Rechnungen, zu den Vertragsdokumenten (Dokumente, Meine LEG-Vereinbarung), zu den angewandten Tarifen und zu den Benachrichtigungseinstellungen.
4.4 Das Mitglied hält seine Kontaktdaten im Mitgliederbereich aktuell. Mitteilungen von Celium an die angegebene E-Mail-Adresse gelten als zugestellt.
5. Preise
5.1 Celium stellt den Mitgliedern keine Fixkosten in Rechnung: kein Abonnement, keine Einrichtungsgebühr, keine Gebühr pro Mitglied oder pro Messpunkt, keine Abrechnungsgebühr, keine Eintritts- oder Austrittsgebühr. Interessensbekundung, Machbarkeitsprüfung und Mitgliederbereich sind kostenlos.
5.2 Die Vergütung von Celium besteht ausschliesslich aus einem Anteil am von der LEG geschaffenen Mehrwert, der bei der Abrechnung gemessen und gemäss dem Tarifanhang berechnet wird (20 % im Standardmodell). Sie ist in den internen Preisen der LEG enthalten und wird nicht separat in Rechnung gestellt. Wird kein Mehrwert geschaffen, ist keine Vergütung geschuldet.
5.3 Die Beträge verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Wird Celium oder die LEG für die betreffenden Leistungen mehrwertsteuerpflichtig, wird die Mehrwertsteuer zum gesetzlichen Satz hinzugerechnet und auf den Abrechnungen ausgewiesen.
6. Rechnungsstellung, Zahlung und Auszahlungen
6.1 Die Abrechnungen werden am Ende jeder Abrechnungsperiode (Kalenderquartal, sofern die besonderen Bedingungen nichts anderes vorsehen) nach Eingang der definitiven Daten des VNB erstellt. Verbraucher erhalten eine QR-Rechnung, Produzenten eine Auszahlungsabrechnung. Die Abrechnungen werden im Mitgliederbereich bereitgestellt und per E-Mail versandt.
6.2 Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Bei Zahlungsverzug versendet Celium zwei Mahnungen per E-Mail, zehn und zwanzig Tage nach Fälligkeit; dreissig Tage nach Fälligkeit folgt eine Inverzugsetzung. Ab diesem Zeitpunkt schuldet das Mitglied einen Verzugszins von 5 % pro Jahr (Art. 104 OR) sowie die effektiven Inkassokosten, und der Ausschluss aus der LEG kann gemäss der Vereinbarung ausgesprochen werden.
6.3 Auszahlungen an Produzenten erfolgen innert 30 Tagen nach Erstellung der Abrechnung auf die vom Produzenten angegebene IBAN. Bei einem Mitglied, das zugleich Verbraucher und Produzent ist, werden die Beträge derselben Periode verrechnet; nur der Saldo wird in Rechnung gestellt oder ausbezahlt.
6.4 Eine Abrechnung kann innert 30 Tagen nach ihrer Bereitstellung schriftlich und begründet beanstandet werden; Celium antwortet innert 30 Tagen. Korrekturen der Messdaten durch den VNB werden auf die folgende Abrechnung übertragen.
7. Datenschutz
7.1 Celium bearbeitet Personendaten gemäss dem Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) und seiner auf celium.ch veröffentlichten Datenschutzerklärung, die die bearbeiteten Daten, die Zwecke, die Auftragsbearbeiter und die Rechte der betroffenen Personen beschreibt.
7.2 Die Daten werden in der Schweiz gehostet. Messdaten, Abrechnungen, Rechnungen und Vereinbarungen werden zehn Jahre aufbewahrt (Art. 958f OR); die übrigen Personendaten werden innert zwölf Monaten nach Ende der Beteiligung gelöscht, sofern keine gesetzliche Pflicht entgegensteht. Gesuche um Auskunft, Berichtigung oder Löschung sind an info@celium.ch zu richten.
8. Verfügbarkeit und Weiterentwicklung des Dienstes
8.1 Celium bemüht sich um eine ständige Verfügbarkeit des Mitgliederbereichs. Wartungsunterbrüche werden nach Möglichkeit im Voraus angekündigt. Celium garantiert keine ununterbrochene Verfügbarkeit; die Erstellung der Abrechnungen hängt nicht von der Verfügbarkeit des Mitgliederbereichs ab.
8.2 Die im Mitgliederbereich angezeigten Daten hängen von der Übermittlung der Messdaten durch den VNB ab; Celium stellt sie spätestens am auf den Eingang folgenden Werktag bereit.
8.3 Celium kann den Dienst (Funktionen, Darstellung, Sprachen) ohne Vorankündigung weiterentwickeln, sofern die in der Vereinbarung vorgesehenen Leistungen weiterhin erbracht werden.
9. Geistiges Eigentum
9.1 Die Website celium.ch, der Mitgliederbereich, die Software, die Texte, die Illustrationen und die Marken sind Eigentum der Romandia Labs Sàrl oder ihrer Partner. Das Mitglied erhält ein persönliches, nicht ausschliessliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht am Mitgliederbereich, beschränkt auf die Dauer seiner Beteiligung.
9.2 Die Daten der LEG (Mitglieder, Messwerte, Abrechnungen) bleiben Eigentum der LEG; sie werden ihr bei Beendigung des Auftrags in Standardformaten zurückgegeben.
10. Haftung
10.1 Die Haftung von Celium richtet sich nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen. Soweit gesetzlich zulässig, haftet Celium ausschliesslich für direkte Schäden, die auf eine ihr zurechenbare vorsätzliche Handlung oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Jede Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Soweit gesetzlich zulässig, haftet Celium insbesondere nicht für indirekte Schäden oder Folgeschäden und nicht für entgangenen Gewinn.
10.2 Celium haftet nicht für Fehler, Ungenauigkeiten, Verzögerungen, Unterbrüche oder Entscheide, die dem Verteilnetzbetreiber (VNB) zuzurechnen sind, noch für Ausfälle oder Nichtverfügbarkeit von Produktionsanlagen oder anderer Infrastruktur Dritter, soweit Celium dafür nicht selbst verantwortlich ist. Celium haftet auch nicht für die Folgen von Änderungen des gesetzlichen, regulatorischen oder tariflichen Rahmens.
Celium haftet nicht für die Nutzung des Mitgliederbereichs durch Dritte, die ohne ein Celium zurechenbares Verschulden Zugang zu den Authentifizierungsmitteln oder zur E-Mail-Adresse des Mitglieds erlangt haben.
10.3 Von Celium kommunizierte Einsparungen, Einnahmen, Gewinne oder andere finanzielle Vorteile, namentlich mittels Simulator, Schätzung, Beispiel oder Einladung, werden unverbindlich zur Information bereitgestellt. Sie hängen insbesondere von den anwendbaren Tarifen des VNB, der tatsächlichen Produktion und dem tatsächlichen Verbrauch, der Zusammensetzung der LEG sowie der Entwicklung des gesetzlichen und tariflichen Rahmens ab. Celium garantiert keine Höhe von Einsparungen, Einnahmen oder Rendite.
11. Änderungen der AGB
11.1 Celium kann diese AGB ändern. Änderungen werden auf celium.ch veröffentlicht und den Mitgliedern mindestens drei Monate vor ihrem Inkrafttreten schriftlich unter Angabe der geänderten Bestimmungen mitgeteilt.
11.2 Ein Mitglied, das eine Änderung nicht akzeptiert, kann seine Beteiligung an der LEG schriftlich und ohne Kündigungsfrist auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung kündigen. Erfolgt bis zu diesem Zeitpunkt keine Kündigung, gilt die Änderung als angenommen.
11.3 Anpassungen, die durch eine Änderung eines Gesetzes, einer Verordnung oder der Vorgaben des VNB notwendig werden, gelten ab ihrem gesetzlichen Wirksamkeitsdatum.
12. Dauer und Beendigung
12.1 Diese AGB gelten während der gesamten Dauer der Beteiligung des Mitglieds an einer von Celium betriebenen LEG und, für Personen mit einer Interessensbekundung, bis zum Abschluss ihrer Anfrage.
12.2 Nach Ende der Beteiligung bleibt der Mitgliederbereich während zwölf Monaten lesend zugänglich, um Abrechnungen und Dokumente einzusehen; danach wird das Konto unter Vorbehalt der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen geschlossen.
13. Mitteilungen und Sprache
13.1 Mitteilungen zwischen Celium und dem Mitglied erfolgen gültig per Post, per E-Mail an die von der anderen Partei angegebene Adresse oder über eine dafür vorgesehene Funktion im Mitgliederbereich.
13.2 Diese AGB sind in französischer Sprache abgefasst. Celium kann Übersetzungen bereitstellen; bei Abweichungen ist die französische Fassung massgebend.
14. Salvatorische Klausel, anwendbares Recht und Gerichtsstand
14.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB nichtig oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die betroffene Bestimmung wird durch eine gültige Bestimmung ersetzt, die ihrem Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.
14.2 Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Romandia Labs Sàrl, unter Vorbehalt zwingender Gerichtsstände, insbesondere jener für Konsumentinnen und Konsumenten.