Vom Fixtarif zum Marktpreis: drei Regimes in drei Jahren
Bis Ende 2025 legte jeder Verteilnetzbetreiber (VNB) seinen Rückliefertarif frei fest. Das Ergebnis: grosse Unterschiede von Gebiet zu Gebiet, und vor allem ein flächendeckender Absturz der Vergütungen. Ein Beispiel aus der Romandie: Bei Romande Énergie fiel die Vergütung von 17,60 Rp./kWh im Jahr 2024 auf 6,5 Rp./kWh im zweiten Quartal 2026, ein Rückgang um rund 63 % in zwei Jahren. In der Deutschschweiz verlief die Kurve vielerorts ähnlich.
Seit dem 1. Januar 2026 hat das Stromgesetz (der «Mantelerlass») die Regeln harmonisiert: Einigen sich Produzent und VNB nicht auf einen anderen Preis, entspricht die Vergütung dem quartalsweisen Referenz-Marktpreis, den das Bundesamt für Energie (BFE) berechnet. Dieser Preis ist der Durchschnitt der Schweizer Day-ahead-Börsenpreise, viertelstundengenau gewichtet mit der tatsächlichen Photovoltaik-Einspeisung des Landes. Dazu kommt eine Mindestvergütung für Anlagen unter 150 kW, die die Amortisation von Referenzanlagen sicherstellen soll.
Und das war erst eine Etappe: In der Herbstsession 2025 hat das Parlament beschlossen, die Marktlogik zu Ende zu führen. Ab dem 1. Januar 2027 ist die Standardvergütung nicht mehr der Quartalsdurchschnitt, sondern der Marktpreis im Zeitpunkt der Einspeisung.
Was sich am 1. Januar 2027 konkret ändert
Unter dem Regime 2027 wird jede eingespeiste Kilowattstunde zum Grosshandelspreis jener Stunde bewertet, in der sie ins Netz fliesst. An ein und demselben Junisonntag kann Ihr Überschuss um 8 Uhr 6 Rappen wert sein, am Mittag null und um 19 Uhr 8 Rappen. Der «Rückliefertarif» ist dann keine einzelne Zahl mehr: Er wird zum anlagenspezifischen Durchschnitt der über die Stunden erzielten Preise.
Drei direkte Konsequenzen. Erstens zählt das Einspeiseprofil künftig so viel wie die Menge: Produktion zur falschen Zeit (die solargesättigten Sommermittage) bringt immer weniger ein, Produktion dann, wenn das Netz sie braucht (Morgen, Abend, Winter), bringt mehr. Zweitens bringen die immer häufigeren Stunden mit negativen Preisen, vor allem im Frühling, nichts ein oder kosten sogar: Speichern in einer Batterie, Verbrauch verschieben oder selbst verbrauchen wird zur rationalen Antwort. Drittens bleibt es den VNB freigestellt, mehr als diesen Standardpreis zu bezahlen, wie es einige bereits heute tun, um die Produzenten in ihrem Gebiet zu halten.
Die Mindestvergütung bleibt, als Prämie
Das 2026 eingeführte Sicherheitsnetz verschwindet nicht, es ändert nur die Mechanik. Am Ende jedes Quartals vergleicht das BFE den Referenz-Marktpreis Photovoltaik mit der gesetzlichen Mindestvergütung. Liegt der erste darunter, wird die Differenz rückwirkend als Prämie auf jede eingespeiste Kilowattstunde des Quartals ausbezahlt.
Diese Mindestvergütung beträgt 6 Rp./kWh für Anlagen bis 30 kW, also für praktisch alle Wohnhausdächer. Mit zunehmender Leistung sinkt sie schrittweise (auf rund 1,2 Rp./kWh bei 149 kW) und entfällt oberhalb von 150 kW ganz. Konkret: Ein Sommerquartal mit einem Referenzpreis von 3,9 Rp./kWh, wie das zweite Quartal 2026, hätte für kleine Anlagen eine Prämie von 2,1 Rp./kWh ausgelöst.
Wichtig ist dabei ein Detail: Die Prämie berechnet sich aus dem nationalen Referenzpreis, nicht aus dem, was Ihr Dach tatsächlich erzielt hat. Eine Anlage, die vor allem in den billigen Mittagsstunden produziert, erhält dieselbe Prämie wie alle anderen, aber einen tieferen erzielten Marktpreis: Ihr Durchschnittstarif kann damit unter den 6 Rappen bleiben, wie das zweite Quartal im Simulator unten zeigt. Die 6 Rappen sind im Mittel des Solarparks garantiert, nicht für jedes einzelne Dach.
Was die Preise 2025 und 2026 verraten
Wer 2027 abschätzen will, schaut am besten auf die vom BFE publizierten Referenz-Marktpreise für Photovoltaik. Die Tabelle fasst die Quartalswerte zusammen, ergänzt um die Prämie, die der Mechanismus 2027 für eine Anlage bis 30 kW ausgelöst hätte:
| Quartal | Referenzpreis Solar 2025 | Referenzpreis Solar 2026 | Theoretische Prämie (Regime 2027, ≤ 30 kW) |
|---|---|---|---|
| Q1 (Jan.-März) | 10,38 Rp./kWh | 10,27 Rp./kWh | keine (Preis über der Untergrenze) |
| Q2 (April-Juni) | 2,76 Rp./kWh | 3,90 Rp./kWh | +3,24 Rp. (2025) / +2,10 Rp. (2026) |
| Q3 (Juli-Sept.) | 5,73 Rp./kWh | Publikation im Oktober | +0,27 Rp. (2025) |
| Q4 (Okt.-Dez.) | 9,51 Rp./kWh | Publikation im Januar | keine (Preis über der Untergrenze) |
Die Saisonalität springt ins Auge: Der Winter zahlt drei- bis viermal besser als der Hochsommer. Im Mai 2025 fiel der monatliche Referenzpreis auf 2,01 Rp./kWh; im Februar 2025 lag er bei 13,12 Rp./kWh. Und der Trend dahinter ist bekannt: Je grösser der Schweizer und europäische Solarpark wird, desto tiefer sinken die Preise der Sonnenstunden. Genau das will das neue Regime abbilden, um Speicherung und lokalen Verbrauch zu fördern statt der massiven Einspeisung am Mittag.
Die Ausrichtung Ihrer Module wird zum Preisfaktor
Mit einem Stundenpreis erzielen zwei identische Dächer nicht mehr denselben Durchschnittstarif. Die erste Intuition ist bekannt: Da der Tagespreis morgens gegen 8 Uhr und abends gegen 20 Uhr am höchsten ist und gegen 13 Uhr einbricht, müssten Ost- und Westdächer, die früh und spät produzieren, die besten Preise erzielen. Auf der Ebene eines Sommertages stimmt das. Ein zweiter Effekt wirkt jedoch in die Gegenrichtung: Die Winterpreise liegen 3- bis 4-mal höher als die Sommerpreise, und ein Süddach, erst recht ein steiles, produziert im Winter relativ mehr als ein Ost-West-Dach. Übers Jahr heben sich die beiden Effekte, auch wegen des hohen Diffusanteils unserer Winter, fast genau auf. Das zeigt unser Modell (geometrisches Sonnenprofil mit saisonalem Diffusanteil, Schweizer Day-ahead-Preise 2025, monatlich auf die BFE-Werte geeicht und in unserem vorsichtigen Szenario um 15 % reduziert), angewendet auf mehrere typische Konfigurationen im Mittelland:
| Konfiguration | Relativer Ertrag | Erzielter Marktpreis | Durchschnittspreis mit Prämie | Jahreserlös pro installiertes kWp (ohne Eigenverbrauch) |
|---|---|---|---|---|
| Süd, 30° (Referenz) | 100 % | ~5,2 Rp./kWh | ~6,8 Rp./kWh | ~68 CHF |
| Ost oder West, 30° | ~88 % | ~5,1 Rp./kWh | ~6,8 Rp./kWh | ~60 CHF |
| Süd, 60° (steile Neigung) | ~91 % | ~5,4 Rp./kWh | ~7,1 Rp./kWh | ~64 CHF |
| Südfassade, 90° | ~67 % | ~5,8 Rp./kWh | ~7,4 Rp./kWh | ~49 CHF |
Drei Erkenntnisse. Erstens: Bei gleicher Neigung erzielen Süd, Ost und West übers Jahr praktisch denselben Durchschnittspreis; der Sommervorteil von Ost-West, im Simulator unten in den Quartalen Q2 und Q3 gut sichtbar, wird durch die bessere Winterproduktion des Südens neutralisiert. Zweitens: Der echte Preishebel ist die Winterproduktion; steile Neigungen und Fassaden erzielen die besten Preise pro Kilowattstunde, ein Argument mehr für vertikale Anlagen an Fassaden oder Zäunen. Drittens: Solange die Mindestvergütung greift, bleibt der Unterschied beim Durchschnittspreis zwischen den Konfigurationen bescheiden; es lohnt sich nicht, Module für den Markt umzubauen, bei einem bestehenden Dach bleibt die produzierte Menge der wichtigste Ertragsfaktor. Die letzte Spalte bestätigt es: Trotz des besten Preises pro Kilowattstunde erzielt eine Fassade weniger Erlös pro installiertes kWp als ein klassisches Süddach.